Leitlinie des MSB bei Erkrankungen von Schülerinnen und Schülern
Was tun, wenn mein Kind Erkältungssymptome zeigt?
Kinder und Jugendliche mit Erkrankungen dürfen ohne ein entsprechendes ärztliches Attest die Schule nicht betreten.
Vor Betreten der Schule, also bereits zuhause, muss abgeklärt sein, dass Schülerinnen und Schüler keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen. Sollten entsprechende Symptome vorliegen, ist zunächst eine individuelle ärztliche Abklärung nötig, bevor die Schule wieder betreten werden darf.
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- Beginnende Erkrankung
Wie kann bei Auftreten einzelner Anzeichen von Erkrankungen vorgegangen werden?
Bei Auftreten einzelner Anzeichen von Erkrankungen sind viele Eltern und Erziehungsberechtigte unsicher, ob sie ihr Kind in die Schule schicken dürfen. Das Schulministerium gibt eine Leitlinie vor, was bei einer Erkrankung Ihres Kindes zu beachten ist. Damit können alle Schülerinnen und Schüler sowie alle am Schulleben Beteiligten und deren Familien vor einer Infektion geschützt werden.
So sollte z.B. Ihr Kind bei Schnupfen zunächst 24 Std. zuhause unter Beobachtung bleiben.
Beachten Sie unbedingt die weiteren Schritte nach Vorgabe des Schulministeriums. Sie finden diese auf dem folgenden Schaubild des MSB:
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- Vorgehensweise bei Erkrankungen von Schülerinnen und Schülern