Chronik der Namensgebung
Schon 2006 hatte die Schulkonferenz beschlossen, beim LVR die Umbenennung der Rheinischen Schule für Körperbehinderte zu beantragen. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Mitarbeiter hatten sich mehrheitlich für den Namen der mexikanischen körperbehinderten Malerin Frida Kahlo entschieden. Es sollte nur die Frage von Namensrechten der Familie Kahlo geklärt werden. Dies allerdings gestaltete sich viel schwieriger als erwartet...
22. Sitzung des LVR-Schulausschusses
28.Januar 2008, 9.55 Uhr, LVR-Landeshaus Köln
„Ich sehe keine Gegenstimme. Damit ist die Änderung der Bezeichnung der Rheinischen Förderschule Sankt Augustin in Frida-Kahlo-Schule einstimmig beschlossen!“
Mit dieser knappen Formulierung wurde im Schulausschuss des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) der Schlusspunkt unter ein langes Kapitel der Schulgeschichte der LVR-Frida-Kahlo-Schule gesetzt, das zu einem erfreulichen Ende geführt hat. Schließlich hat der Weg zu dem neuen Namen über zwei Jahre gedauert!
Schon 2006 hatte die Schulkonferenz beschlossen, beim LVR zu beantragen, die Rheinische Schule für Körperbehinderte Sankt Augustin umzubenennen. Nach der Diskussion etlicher Vorschläge hatten sich Schülerinnen und Schüler, Eltern und Mitarbeiter mehrheitlich für den Namen der mexikanischen körperbehinderten Malerin Frida Kahlo entschieden. Beim LVR hatte man grundsätzlich keine Bedenken, aber die Frage von Namensrechten der Familie Kahlo sollte geklärt werden.
Schulleiterin Frau Schelenz startete damals umfangreiche Bemühungen, über die mexikanische Botschaft bis hin zum mexikanischen Außenministerium Verbindung zu den Kahlos aufzunehmen. Das gelang schließlich auch und der Kontakt entwickelt sich sogar so weit, dass im Sommer 2006 Mitglieder der Familie Kahlo, die in Deutschland weilten, die Schule besuchen wollten. Aus Termingründen kam dies jedoch leider nicht zustande. Aber alle Zeichen standen auf Grün und alle waren frohen Mutes, bald den Namen Frida-Kahlo-Schule tragen zu können.
Dann jedoch brach im Frühjahr 2007 plötzlich ohne erkennbaren Grund der Kontakt ab. Frau Schelenz erhielt keine Antworten auf e-mails oder Briefe. Ratlosigkeit über das weitere Vorgehen breitete sich aus und auch eine gewisse Lähmung und Enttäuschung. Die Namensgebung schien in weite Ferne gerückt.
Unerwartet brachte das Jahr 2007 die Wende! In der Zwischenzeit war nämlich höchstrichterlich beschlossen worden, dass die Namensgebung bei sog. „postmortalen Persönlichkeiten der Zeitgeschichte“ als unproblematisch anzusehen ist. Bei berühmten Menschen also, die bereits verstorben sind, ist eine Zustimmung der engsten Angehörigen oder Erben zur Namensgebung nicht erforderlich, wenn es sich um eine Schule, eine Straße oder ähnlich öffentliche Einrichtung handelt.
So liegt der Fall bei Frida Kahlo. Die weitere Bedingung, dass die namensgebende Person eine überragende historische, zeitgeschichtliche, wissenschaftliche oder kulturelle Bedeutung hat, sah der Schulausschuss ebenfalls als gegeben an: Bei Frida Kahlo handele es sich um eine Person der Zeitgeschichte, dessen hoher Rang ihres Werkes unstreitig sei.
Einige der 17 Förderschulen Körperliche und motorische Entwicklung des LVR tragen bereits den Namen einer berühmten Persönlichkeit, wie z.B. Christy-Brown-Schule, Helen-Keller-Schule oder Anna-Freud-Schule. Die „Rheinische Schule für Körperbehinderte“ Sankt Augustin hat sich mit „LVR-Frida-Kahlo-Schule“ eingereiht.