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Zeichnung angelehnt an Frida Kahlo: zu sehen sind Pflanzen, ein Papagei, ein Schmetterling und ein Banner mit der Aufschrift Frida-Kahlo-Schule
Die Fotos zeigen verschiedene freiwillige Helfer mit Schülerinnen und Schülern.

FSJ, BFD oder Praktikum an der LVR-Frida-Kahlo-Schule

Als freiwillige Helfer oder im Praktikum hat man die Chance,

  • eigene soziale Stärken und Fähigkeiten zu entdecken,
  • sich beruflich zu orientieren,
  • Wartezeiten zwischen Schule und Beruf zu überbrücken,
  • Arbeitserfahrungen zu sammeln,
  • Zusatzqualifikation zu erwerben,
  • etwas Sinnvolles zu tun.

Deine Aufgaben:

Deine Tätigkeiten in der LVR-Frida-Kahlo-Schule sind vielfältig und spannend – langweilig wird es bei uns nie! Deine Aufgaben an unserer Schule umfassen:

  • Hilfestellung während des Unterrichts nach Anleitung
  • Begleitung beim Schwimmen
  • Hilfestellung bei lebenspraktischen Verrichtungen
  • Pflege der Schülerinnen und Schüler
  • Zusammenarbeit in den Klassenteams in der Rolle als Lernbegleiterin / Lernbegleiter und Assistentin / Assistent

Das bringst Du mit:

Die Arbeit mit den kleinen und großen Schülerinnen und Schülern ist vielfältig. Bist du bereit, dich für andere einzusetzen? Dann sind uns folgende Eigenschaften bei dir wichtig:

  • Verantwortungsbewusstsein in allen übertragenen Aufgabenbereichen
  • Verlässlichkeit in der Zusammenarbeit im Klassenteam
  • Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit
  • Wertschätzung der behinderten Schülerinnen und Schüler und ein sensibler und fürsorglicher Umgang mit ihnen

Das hast Du davon:

Wir erwarten viel von unseren freiwilligen Helferinnen und Helfern. Aber wir haben auch einiges für dich zu bieten:

  • Mitarbeit im Klassenteam
  • fachliche Einweisung und Anleitung in Grundpflege- und Hebetechniken
  • Teilnahme an Klassenfahrten, Ausflügen und Schulfesten
  • Kontakt und Austausch mit anderen freiwilligen Helferinnen und Helfern

Und außerdem

  • erhältst du ein monatliches Taschengeld.
  • bist du beitragsfrei in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung versichert.
  • bleibt deinen Eltern der Anspruch auf Kindergeld erhalten.
  • hast du mindestens 26 Tage Urlaub.

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