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Die Fotos zeigen Ereignisse aus dem aktuellen Schulleben.

Elternbrief der Schulleitung zum Masernschutz

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,

seit März 2020 ist eine neue gesetzliche Regelung zum Masernschutz in Kraft getreten. Es verpflichtet alle Schülerinnen und Schüler sowie alle Mitarbeitenden einen Nachweis über einen ausreichenden Schutz gegen Masern vorzuweisen.


⦁Ihr Kind hat noch keinen Schutz gegen Masern: Reichen Sie das angefügte Formular bei Ihrem Kinderarzt ein und sorgen Sie für einen ausreichenden Schutz Ihres Kindes gegen Masern durch entsprechende Impfungen.


⦁Ihr Kind wurde erst einmal gegen Masern geimpft: Es besteht kein vollständiger Impfschutz! Der Masernschutz ist erst dann gewährleistet, wenn Ihr Kind zweimal geimpft wurde.Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Kinderarzt auf und besprechen Sie das weitere Vorgehen.


⦁Ihr Kind hat einen ausreichenden Schutz gegen Masern: Reichen Sie den entsprechenden Nachweis des Kinderarztes z.B. eine Kopie des Impfbuches in der Schule ein.

Wir dokumentieren den Masernschutz Termin: Der Nachweis über den Schutz gegen Masern muss bis 26. März 2021 in der Schule eingereicht werden. Bitte reichen Sie zu diesem Zweck eine Kopie des Impfausweises oder die ausgefüllte Nachweisbescheinigung des Arztes bei uns ein.
Zur dringenden Beachtung: Wird der Impfnachweis nicht rechtzeitig erbracht, muss von Seiten der Schule eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolgen. Dort wird über die weitere Vorgehensweise entschieden. Bitte halten Sie im Interesse eines regelmäßigen Schulbesuchs für ihr Kind unbedingt diese Frist ein.


Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Vorgang haben, beraten Sie unsere Pflegefachkräfte gerne.Vermittlung über: 02241-921170
Mit freundlichen Grüßen


Dr. Silke Hano
Gunnar Schielke

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